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Ein Jogger erschrickt ein Pferd, die Reiterin stürzt und verletzt sich. Wer haftet?

Ein Fall, wie er durchaus eintreffen könnte: Ein Jogger ist unsicher, wie er sich von hinten einem Pferd mit Reiterin nähern soll und versucht, sich wenige Meter hinter dem Pferd mit seinen Schuhen auf dem Boden bemerkbar zu machen. Das Pferd erschrickt derart, dass es die junge Reiterin abwirft und diese sich beim Sturz an der Schulter verletzt. Wer ist schuld?

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Im Extremfall kann es tatsächlich sein, dass sich auch für einen Jogger haftungsrechtliche Fragen stellen könnten, wenn er einen Unfall verursacht. Dass der Jogger im beschriebenen Fall zur Kasse gebeten wird, ist aber sehr unwahrscheinlich. Das Risiko eines Fehlverhaltens des Pferdes liegt grundsätzlich beim Reiter. Ein haftungsrechtlich relevantes Verhalten des Joggers könnte nur dann vorliegen, wenn er in absichtlicher oder fahrlässiger Weise das Pferd durch eine weitere, zusätzliche Handlung erschreckt hätte. Nur in diesem Fall würde er eine rechtlich relevante Ursache für das Fehlverhalten des Pferdes schaffen, die ihm angelastet werden könnte und die ihn haftbar werden lassen würde.

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