Marathon-Läuferin disqualifiziert wegen iPod im Ohr

Redaktion FIT for LIFE

Pixelio by DanieliPod-Verbot am Marathon: sinnvoll?

In den USA sorgt derzeit die Disqualifizierung der Siegerin des Lakefront Marathon in Milwaukee für Diskussionsstoff. Jennifer Goebel wurde der Siegespreis Tage nach dem eigentlichen Laufevent wieder aberkannt, da die Veranstalter nachträglich auf ein Foto aufmerksam wurden, das sie während des Laufens mit einem an der Hüfte befestigten iPod zeigt.Grundlage für das harte Urteil der Rennleitung war dabei eine Klausel des aktuell geltenden Reglements des US-Leichtathletikverbandes USA Track & Field (USATF) , derzufolge die Verwendung von elektronischen Geräten bei Laufevents zumindest in den Eliteklassen generell nicht gestattet ist. Goebel blieb also nichts anderes übrig, als das von ihr erlaufene Preisgeld in der Höhe von 500 Dollar wieder abzugeben.

Swiss-ImageDie Disqualifikation aufgrund des iPods kann sie nicht verstehen. «Ich finde das lächerlich. Ich habe dort mitgemacht, um ein spassiges Rennen mit Freunden zu erleben», ärgert sich Goebel. Den Musikplayer habe sie ohnehin nur zwischen Meile 19 und 21 eingeschaltet gehabt, um sich ein wenig mit einem Mix aus Alternative Rock und Techno anzutreiben.

Genau hierin liegt der Auffassung des Rennkomitees des Lakefront Marathons aber der springende Punkt. So soll das USATF-Reglement unter anderem verhindern, dass einzelne Läufer sich durch die Zuhilfenahme von Musik, die durchaus auch einen anspornenden Effekt haben kann, einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitstreitern verschaffen können.

«In den USA wird bereits seit geraumer Zeit heftig darüber diskutiert, ob Sportlern die Verwendung elektronischer Geräte während eines Marathonlaufs erlaubt sein soll oder nicht», erklärt Mark Milde, Sportlicher Leiter bei SCC Running. Auch beim Veranstalter des Berlin-Marathons, der grössten Marathonveranstaltung für Läufer in Deutschland, sei man sich dieser Problematik durchaus bewusst. «Wir halten diese Entwicklung zwar nicht für positiv. Ich glaube aber nicht, dass sich durch die Musikplayer wirklich eine Art von Dopingeffekt erzielen lässt», betont Milde.

Mit dem Verbot in den Eliteklassen will der USATF dem Laufevent-Experten zufolge vermutlich lediglich verhindern, dass Läufer während des Musikhörens in ihrer Wahrnehmung von äusseren Einflüssen wie etwa Autogeräuschen oder Lautsprecherdurchsagen eingeschränkt werden.

Swiss-ImageIn der Schweiz ist das Kopfhörertragen bei Marathons in der Regel erlaubt. Die Reglemente vom Lucerne und Zürich Marathon sprechen keine explizite Benützungsverbote aus. Anders beim Ironman Switzerland. Das Reglement besagt: Das Tragen eines Kopfhörers auf der Radstrecke führt zur sofortigen Disqualifikation (Strassen-verkehrsgesetz!). Und beim Laufen «Das Tragen eines Kopfhörers ist ebenfalls verboten!»

Ist ein Kopfhörerverbot auf Laufstrecken sinnvoll oder ist da ein Übereifer des Veranstalters auszumachen? Was meinen FIT for LIFE-Leser? Schreiben Sie uns Ihre Meinung im Kommentar!

Kommentare

Ein Kommentar zu “Marathon-Läuferin disqualifiziert wegen iPod im Ohr”
joh 15.10.2009 18:31 Uhr

Elektronische Geräte verfälschen den Wettbewerb, sie tragen zur Bevorzugung und der Behinderung einzelner Teilnehmer bei.
Dass Musik motivierend und befeuernd wirkt, muss nicht mehr bewiesen werden, das ist schon seit langen bekannt.
Die Einsamkeit und die Langweile sind ein Teil des Ultra- und Ausdauersportes. Gehen diese verloren, dann verlieren diese Sportarten einen Teil ihres Charakters.

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